Bauherrenhaftpflichtversicherung

Wer Baumaßnahmen (Neu-, Umbauten, Reparatur-, Abbruch- oder Grabearbeiten) veranlasst, wird zum Bauherren und muss in dieser Eigenschaft bestimmte Pflichten übernehmen. Das daraus erwachsende gesetzliche Haftungsrisiko muss grundsätzlich durch eine gesonderte Bauherrenhaftpflichtversicherung abgesichert werden.

Diese Versicherung ergänzt sich mit der Bauleistungsversicherung. Hier sind Sie dann bestens für Ihre Baumaßnahme vorbereitet.

Hier finden Sie unseren Partner in allen Fragen um das Thema Bauversicherung