Bauherrenhaftpflichtversicherung
Wer Baumaßnahmen (Neu-, Umbauten, Reparatur-, Abbruch- oder Grabearbeiten) veranlasst, wird zum Bauherren und muss in dieser Eigenschaft bestimmte Pflichten übernehmen. Das daraus erwachsende
gesetzliche Haftungsrisiko muss grundsätzlich durch eine gesonderte Bauherrenhaftpflichtversicherung abgesichert werden.
Diese Versicherung ergänzt sich mit der Bauleistungsversicherung. Hier sind Sie dann bestens für Ihre Baumaßnahme vorbereitet.

