Betriebshaftpflichtversicherung

Wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss dafür grundsätzlich Ersatz leisten.


Diese gesetzliche Verpflichtung trifft jeden, auch den Inhaber eines Betriebes. Gerade für Betriebsinhaber ist es aber wichtig, die betriebliche Zukunft möglichst ohne finanzielle Risiken planen zu können.

 

Dazu gehört in erster Linie die Vermeidung von Belastungen durch Schadensersatzansprüche, die im Extremfall sogar die gesamte Existenz bedrohen können!

 

Als verantwortungsbewusster Betriebsinhaber schützen Sie sich, Ihre Mitarbeiter und Ihren Betrieb daher durch den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung.


Unvorhersehbare und in der Höhe ungewisse Kosten werden damit kalkulierbar!

 

Voraussetzung ist allerdings, dass die Deckungssummen, insbesondere für Personen- und Sachschäden, so bemessen sind, dass sie nicht nur die sofortigen Kosten, z. B. für die Heilbehandlung, das Schmerzensgeld oder den Verdienstausfall eines Geschädigten, abdecken, sondern auch Folgekosten, wie eventuelle Rentenzahlungen.

 

Die Grunddeckung der Betriebshaftpflichtversicherung umfasst ohne besondere Vereinbarung die allgemeinen betrieblichen Haftungsbereiche, z. B. die mit dem Betriebsstättenrisiko verbundene Verkehrssicherungspflicht.

 

Die Versicherung deckt dabei Schäden, die sowohl der Betriebsinhaber als auch seine Mitarbeiter Dritten zufügen. Für bestimmte Betriebe, gerade aus den vielfältigen Bereichen des Handwerks, ist wegen der besonderen Risikosituation eine Spezialdeckung notwendig, die von vornherein auf die spezifischen Belange der jeweiligen Betriebsarten abgestellt ist und mehr bieten muss als eine übliche Betriebshaftpflichtversicherung.

 

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